Fridman und Berg-Ritter

Fachanwälte für Familienrecht – Strafrecht

Tipps & Hinweise

Strafrecht und Strafverfahren:

Checkliste Durchsuchung

  1. Stellen Sie fest, ob die Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder aufgrund von Gefahr im Verzug angeordnet ist.
  2. Für den Fall, dass ein richterlicher Beschluss die Durchsuchung anordnet, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  3. Überprüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss auf:
    • Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses (max. 6 Monate)?
    • Wegen welcher Straftat ist der Beschluss angeordnet?
    • Auf welche Örtlich- und Räumlichkeiten erstreckt sich der Beschluss?
    • Welche Gegenstände sollen aufgrund der Durchsuchung aufgefunden werden?
    • Existiert Begründung des Durchsuchungsbeschlusses und ist diese ausreichend?
    • Wer wurde mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragt?
  4. Rufen Sie Ihren Verteidiger, Zeugenbeistand, Steuerberater an und bitten Sie ihn bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
  5. Sollte Ihrem Verteidiger, Zeugenbeistand oder Steuerberater eine Anwesenheit möglich sein, bitten Sie die Durchsuchungsorgane, bis zum Erscheinen des Beistandes mit dem Beginn der Durchsuchung abzuwarten.
  6. Machen Sie von Ihrem Recht auf Anwesenheit für die Dauer der Durchsuchung unbedingt Gebrauch.
  7. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht ebenfalls Gebrauch. Bevor Sie Angaben machen, besprechen Sie diese zunächst mit Ihrem Bevollmächtigten.

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