Fridman und Berg-Ritter

Fachanwälte für Familienrecht – Strafrecht

Tätigkeiten

Strafrecht und Strafverfahren:

Das Tätigkeitsfeld von Frau Rechtsanwältin Berg-Ritter erstreckt sich insbesondere auf die nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzung
  • Betäubungsdelikte
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (für Opfer)
  • Verkehrsdelikte
  • Brandstiftung
  • Urkundenfälschung
  • und vieles mehr

In dem Bereich des Opferschutzes erstreckt sich das Tätigkeitsfeld von Frau Rechtsanwältin Berg-Ritter auf die Funktion als

  • Nebenklage
  • Zeugenbeistand
  • Vertretung der Opfer auf dem Bereich der Sexualdelikte

Die oben genannte Aufzählung ist nicht abschließend und nur beispielhaft. Im Übrigen bearbeiten wir auch selbstverständlich Verfahren aus dem Bereich des Zivilrechts.


 

Familienrecht 

Das Tätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Fridman erstreckt sich insbesondere auf die nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Ehesachen
  • Scheidungsfolgesachen
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • Sonstige Familiensachen
  • Lebenspartnerschaftssachen
  • Nichteheliche und nicht eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Rechtsbehelfe
  • Rechtsmittel
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Ehe- und Familiensachen
  • Zwangsvollstreckung in Familiensachen

Die oben genannte Aufzählung ist nicht abschließend und nur beispielhaft. Im Übrigen bearbeiten wir auch selbstverständlich Verfahren aus dem Bereich des Zivilrechts.