Strafrecht und Strafverfahren:
Checkliste Durchsuchung
- Stellen Sie fest, ob die Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder aufgrund von Gefahr im Verzug angeordnet ist.
- Für den Fall, dass ein richterlicher Beschluss die Durchsuchung anordnet, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
- Überprüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss auf:
- Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses (max. 6 Monate)?
- Wegen welcher Straftat ist der Beschluss angeordnet?
- Auf welche Örtlich- und Räumlichkeiten erstreckt sich der Beschluss?
- Welche Gegenstände sollen aufgrund der Durchsuchung aufgefunden werden?
- Existiert Begründung des Durchsuchungsbeschlusses und ist diese ausreichend?
- Wer wurde mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragt?
- Rufen Sie Ihren Verteidiger, Zeugenbeistand, Steuerberater an und bitten Sie ihn bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
- Sollte Ihrem Verteidiger, Zeugenbeistand oder Steuerberater eine Anwesenheit möglich sein, bitten Sie die Durchsuchungsorgane, bis zum Erscheinen des Beistandes mit dem Beginn der Durchsuchung abzuwarten.
- Machen Sie von Ihrem Recht auf Anwesenheit für die Dauer der Durchsuchung unbedingt Gebrauch.
- Machen Sie von Ihrem Schweigerecht ebenfalls Gebrauch. Bevor Sie Angaben machen, besprechen Sie diese zunächst mit Ihrem Bevollmächtigten.
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